Rz. 51
Wird ein Widerspruchsführer von seinem Rechtsanwalt dazu veranlasst, sich einen ärztlichen Befundbericht erstellen zu lassen, und führt dessen Vorlage zum Erfolg, so fällt eine Erledigungsgebühr an, die nach Maßgabe des § 63 SGB X zu erstatten ist.
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