Rz. 616

Umgekehrt kann es sein, dass die zu prüfenden Werte erheblich sind, die Differenz und damit schließlich der Ausgleichsanspruch verhältnismäßig gering sind.

 

Beispiel

Zugewinn Ehemann 400.000,00 EUR, Zugewinn Ehefrau 390.000,00 EUR, = Differenz 10.000,00 EUR, Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen den Ehemann 5.000,00 EUR. Gegenstandswert: 5.000,00 EUR.

Der Rechtsanwalt, der in diesem Beispielfall tätig geworden ist, hat durch Prüfung der dem Zugewinnausgleich zugrunde liegenden Daten und Unterlagen einen mit Sicherheit höheren Arbeitsaufwand als im ersten Beispiel.

 

Rz. 617

 

Praxistipp

Zeichnet sich ab, dass der Zugewinnausgleichsanspruch selbst gering ist, obwohl die Prüfung aufgrund hoher Vermögenswerte auf beiden Seiten enormen Bearbeitungsaufwand erfordert, sollte der Rechtsanwalt eine Vergütungsvereinbarung schließen. Diese kann auch eine willkürliche Wertfestsetzung enthalten. Darüber hinaus ist zu beachten, dass eine Wertfestsetzung durch das Gericht nur den Zeitraum des gerichtlichen Verfahrens betrifft. Der Wert des Zugewinnausgleichsanspruchs kann jedoch außergerichtlich höher gewesen sein.

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