Rz. 842
Hinweis
Genauer zum Haftungsausschluss unten (siehe Rn 1010 ff.).
Rz. 843
Der Haftungsausschluss nach §§ 104 ff. SGB VII (bis 31.12.1996: §§ 636 f. RVO) kommt zum Tragen, da bereits die Haftung entfällt.
Rz. 844
§ 110 SGB VII (§ 640 RVO) gilt auch zugunsten des RVT.
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