Rz. 842

 

Hinweis

Genauer zum Haftungsausschluss unten (siehe Rn 1010 ff.).

 

Rz. 843

Der Haftungsausschluss nach §§ 104 ff. SGB VII (bis 31.12.1996: §§ 636 f. RVO) kommt zum Tragen, da bereits die Haftung entfällt.

 

Rz. 844

§ 110 SGB VII (§ 640 RVO) gilt auch zugunsten des RVT.

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