Rz. 1217
Die Erwerbsminderungsrente besteht aus 3 Komponenten, die nach unterschiedlichen Maßstäben übergangsfähig sind:
Rz. 1218
Übersicht 4.25: Grundrente – Ausgleichsrente – Berufsschadensausgleich
Bestandteil | Kongruenz | |
---|---|---|
Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit | Berufsschadenausgleich | Verdienstausfall |
Ausgleichsrente | – | |
Grundrente | Vermehrte Bedürfnisse |
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