Rz. 1217

Die Erwerbsminderungsrente besteht aus 3 Komponenten, die nach unterschiedlichen Maßstäben übergangsfähig sind:

 

Rz. 1218

 

Übersicht 4.25: Grundrente – Ausgleichsrente – Berufsschadensausgleich

  Bestandteil Kongruenz
Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit Berufsschadenausgleich Verdienstausfall
Ausgleichsrente
Grundrente Vermehrte Bedürfnisse

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