Rz. 678

Die Sachleistung (z.B. Miete) berücksichtigt nicht nur den Verletzten, sondern auch dessen Umfeld (Familie, Mitbewohner).

 

Rz. 679

Auch wenn der Verletzte der Alleinverdiener (Zusatzeinkommen) war, ist nicht,die Gesamtleistung schadenkongruent. Anonsten kommt dann der hauswirtschaftlichen Leistung der Mitbewohner kein angemessenes Gewicht zu. Die Sachleistung an die Haushaltsangehörigen/Familienmitglieder ist nach Kopfanteilen zu verteilen (ähnlich der Rechtsprechung[412] zum Haushaltsführungsschaden). Kongruenz besteht dann nur entsprechend dem Kopfanteil.

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