Rz. 1137
Ab 1.1.2003 wurde mit der Rentenreform 2001 die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit dem GSiG eingeführt. Das "Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG)"[717] trat zum 1.1.2003 in Kraft (Art. 35 VI AVmG) und wurde zum 1.1.2005 (wie schon bei Abfassung des GSiG geplant)[718] dann in das SGB XII (§§ 41 – 46 SGB XII) überführt, ohne dass sich nachteilige Veränderungen für Grundsicherungsbezieher ab dem 1.1.2005 ergeben.[719] Seit dem 1.1.2005 ist der SHT zuständig.
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