Bis zu ihrer Einordnung in dieses Gesetzbuch gelten die nachfolgenden Gesetze mit den zu ihrer Ergänzung und Änderung erlassenen Gesetzen als dessen besondere Teile:
1. |
2. (weggefallen)
3. |
4. |
5. (weggefallen)
6. |
das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte, |
7. |
[3]das Bundesversorgungsgesetz, auch soweit andere Gesetze, insbesondere
die entsprechende Anwendung der Leistungsvorschriften des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, |
8. |
[4]das Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung, |
9. |
10. |
das Wohngeldgesetz, |
11. (weggefallen)
12. |
13.. (weggefallen)
14. |
15. |
der Erste und Zweite[5] Abschnitt des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, |
16. |
das Altersteilzeitgesetz, |
17. |
der Fünfte Abschnitt des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. |
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