Rz. 637

Als Leistungen zur Eingliederung (§ 16 SGB II) kann die Agentur weiterhin Leistungen des SGB III erbringen, u.a. Beratung und Vermittlung, Maßnahmen der Aus- und Fortbildung einschließlich der Förderung der Eingliederung, Förderung der Teilhabe Behinderter am Arbeitsleben.

 

Rz. 638

Neben den vorgenannten Leistungen können weitere für die Eingliederung erforderliche Leistungen erbracht werden (§§ 16a ff. SGB II), u.a. Betreuung und Pflege von Angehörigen, Einstiegsgeld.

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