Rz. 248

Das Standesamt I, Schönstedtstr. 5, 13357 Berlin, verwahrt nach § 72 PStV die Standesregister und eine Urkundensammlung aus den Gebieten, in denen heute kein deutscher Standesbeamter mehr tätig ist (frühere deutsche Ostgebiete). Ebenso die nach § 71 PStV angelegten Konsularregister. Soweit eine Person von einem deutschen Gericht für tot erklärt worden ist oder der Tod und die Todeszeit festgestellt worden sind, wurde eine Eintragung in dem von 1938 bis 2008 beim Standesamt I in Berlin geführten Buch für Todeserklärungen gefertigt oder eine Ausfertigung in der Sammlung von Beschlüssen der DDR-Gerichte dort verwahrt. Seit 2009 werden die Beschlüsse über Todeserklärungen und gerichtliche Feststellungen der Todeszeit dort in eine eigene Sammlung[128] aufgenommen (vgl. § 33 PStG).

[128] Zur Benutzung der Sammlung vgl. Gaaz/Bornhofen, § 33 Rn 16.

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