Rz. 31
Mit der Neufassung des § 1578b BGB wurde eine grundsätzlich für alle Unterhaltstatbestände geltende Billigkeitsregelung geschaffen, die nach Maßgabe der in der Regelung aufgeführten Billigkeitskriterien eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung von Unterhaltsansprüchen ermöglicht.[29]
Danach ist Anknüpfungspunkt für die Gewährung von Unterhalt insbesondere ein ehebedingter Nachteil, der durch die Rollenverteilung in der Ehe, insbesondere auch bei Kinderbetreuung, dazu führt, dass Nachteile in der Möglichkeit entstanden sind, nahtlos an die Einkünfte anzuknüpfen, die der Unterhaltsberechtigte bei Fortsetzung des früher ausgeübten Berufs erzielen würde.
Rz. 32
Hinweis
Es geht zum pflichtgemäßen Sachvortrag eines Rechtsanwalts, die für eine zeitliche Unterhaltsbegrenzung sprechenden Tatsachen unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der zeitlichen Unterhaltsbegrenzung zusammenzufassen, hervorzuheben und zu bewerten. Das Unterlassen eines solchen Vortrags kann sich als anwaltliche Pflichtverletzung mit der Folge der Haftung darstellen.[30]
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