Rz. 50

Durch das "Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" wurde bzw. wird die Möglichkeit geschaffen, dass bisher als eingetragene Lebenspartnerschaften registrierte Partnerschaften in Ehe umgewandelt werden können. Das aber geschieht nicht automatisch, sondern soll gemäß Art. 2 an bestimmte Formalia gebunden sein. Der neue § 20a des Lebenspartnerschaftsgesetzes sieht vor, dass die Lebenspartner gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander die Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen. Diese Erklärungen müssen vor einem Standesbeamten abgegeben werden. Die Lebenspartnerschaft ist durch öffentliche Urkunde nachzuweisen.[58] Eine Umwandlung vollzieht sich also nicht automatisch. Die Lebenspartner können es auch bei der bereits bestehenden Lebenspartnerschaft belassen. Aber die Möglichkeit, eine Lebenspartnerschaft registrieren zu lassen, wird ab jetzt entfallen.

[58] BT-Drucks 18/6665.

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