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Alle reden über die Ehe – gerade in diesem Jahr, 2017. Und das, obwohl seit Jahren sämtliche Statistiken ausweisen, die Anzahl der Eheschließungen gehe nach unten, immer mehr Paare würden die Lebensform der nichtehelichen Lebensgemeinschaft wählen.[1]

Und dennoch: Der Bundestag verabschiedete am Freitag, dem 30.Juni 2017 den unveränderten Gesetzentwurf des Bundesrates "Zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts". 393 Abgeordnete stimmten für die Gesetzesvorlage, 226 dagegen, vier enthielten sich.[2] Zeitgleich fand der deutsche Familiengerichtstag in Brühl mit zahlreichen Erinnerungen und Rückblicken auf das am 1.7.1977 in Kraft getretene "Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts" statt.[3] 40 Jahre danach wieder eine historische Entscheidung – und: die Ehe gibt es immer noch, die Normen des BGB unverändert wichtig.

[1] Wikipedia.
[2] Pressemitteilung des deutschen Bundestages.
[3] Willutzki, FuR 2017, 286 ff.

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