Rz. 9

Auch das Berliner Anwaltsblatt interessierte sich für die Stimmung in der Anwaltschaft und wollte in Erfahrung bringen, wie sich die angesprochenen Anwältinnen und Anwälte die Arbeit des jeweiligen Rechtsschutzversicherers beurteilen. "Mit welchem Regulierungsverhalten sind Sie eher zufrieden, mit welchem sind Sie nicht zufrieden", wollte das Blatt wissen. An der Abstimmung haben sich bis zum Redaktionsschluss am 20.1.2010 insgesamt 140 Kolleginnen und Kollegen beteiligt und ihr Votum abgegeben.

 

Rz. 10

Repräsentativ ist das Ergebnis der Umfrage, trotz der relativ hohen Beteiligung, zwar nicht – aber es stellt ein Stimmungsbild eines Teils der Leserschaft dar und wird den einen oder anderen Rechtsschutzversicherer möglicherweise dazu bewegen, sein Regulierungsverhalten zu überdenken, zumal die Kollegenschaft häufig die Gelegenheit nutzt, den nicht rechtsschutzversicherten Mandanten auf die Vorzüge einer Rechtsschutzversicherung hinzuweisen.

 

Rz. 11

Im Ergebnis bewerteten 97 Kolleginnen und Kollegen die ADAC Rechtsschutzversicherung mit einem "eher zufrieden". Nur 16 Mal wurde hier mit "eher unzufrieden" votiert. Damit führt die ADAC Rechtsschutzversicherung das Spitzenfeld an. Positive Bewertungen haben u.a. auch die DEVK (88:25) und die HUK (86:33) für sich verbuchen können. Hier war das das Stimmverhältnis am deutlichsten. Ein erfreuliches Stimmverhältnis erzielten aber auch die Allianz (85:47), die Rechtsschutzunion (64:35) und die LVM (62:34). Dagegen wurde die Roland Rechtsschutzversicherung mit 80 Stimmen "eher nicht zufrieden" bewertet. 44 Stimmen bewerteten die Roland mit "eher zufrieden". Bei aller Freude über das gute Abschneiden der ADAC Rechtsschutzversicherung darf aber nicht vergessen werden, dass dieser Versicherer nur die Sparte des im Gegensatz zum Arbeitsrechtsschutz vielleicht nicht so kostenträchtigen Verkehrsrechtsschutzes versichert und die übrigen Versicherer auch alle anderen Sparten mit abdecken, die vielleicht für Meinungsverschiedenheiten eher anfälliger sind. Wegen der Einzelheiten darf an dieser Stelle auf die nachfolgende Grafik verwiesen werden.

Tabelle: Umfrage des Berliner Anwaltsblattes 2010

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