Rz. 89

Die VN erlitt einen Unfall und wurde stationär in einem Krankenhaus mittels Blutkonserven versorgt. Aufgrund der mit Viren verunreinigten Blutinfusion erlitt die VN eine Hepatitis-Infektion. Die VN hält es für möglich, dass ihre fünf Jahre später geborenen Zwillinge auch infiziert sind. Sie ist der Auffassung, dass drei Versicherungsfälle vorliegen und der RSV jeweils bis zu einer Versicherungssumme von 25.000 EUR Deckungsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zu gewähren hat. Im Einzelnen verlangt die VN Deckungsschutz für den Verdienstausfallschaden nach dem Unfall, für Verdienst- und Haushaltsführungsschaden sowie Schmerzensgeld wegen der eigenen Hepatitis-Infektion und für Schadenersatzansprüche ihrer Söhne wegen der möglichen Infizierung. Der RSV ist der Auffassung, es liege nur ein Versicherungsfall vor und stellt Versicherungsschutz bis zu einer Versicherungssumme von 25.000 EUR bereit.

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