Rz. 131

Eine kalendermäßige Befristung (Zeitbefristung) ist vereinbart, wenn die Dauer des Arbeitsverhältnisses kalendermäßig bestimmt ist. Eine Zweckbefristung liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis nicht zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt, sondern bei Eintritt eines künftigen Ereignisses enden soll, wobei die Parteien den Eintritt des künftigen Ereignisses als feststehend und nur den Zeitpunkt des Eintritts als ungewiss ansehen.[244] Bei der kalendermäßigen Befristung erfolgt der Abschluss des Arbeitsvertrages für eine kalendermäßig bestimmte Dauer (§ 3 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 TzBfG).[245] Kalendermäßig ist ein Arbeitsvertrag befristet, wenn entweder ein bestimmtes Datum als letzter Tag des Arbeitsverhältnisses vereinbart ist oder wenn der Tag des Endes des Arbeitsverhältnisses durch die Angabe des Tages des Beginns und der genauen Dauer des Arbeitsverhältnisses bestimmbar ist. Eine Befristung ohne hinreichend genaue Bestimmung des Endtermins ("etwa ein Jahr") ist unwirksam. In diesem Fall gilt das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Nach § 14 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer ist nach § 14 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 TzBfG auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags zulässig. Das Tatbestandsmerkmal der Verlängerung in § 14 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 TzBfG setzt voraus, dass die Vereinbarung über das Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts noch vor Abschluss der Laufzeit des bisherigen Vertrags in schriftlicher Form vereinbart wird und der Vertragsinhalt ansonsten unverändert bleibt. Andernfalls handelt es sich um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, dessen Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG unzulässig ist.[246]

Eine Doppelbefristung in Form einer Kombination von Zweck- und Zeitbefristung ist grundsätzlich zulässig.[247]

[245] Vgl. dazu Meinel/Heyn/Herms, § 3 TzBfG Rn 5 ff.

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