Rz. 67

Materiellrechtlich gilt auch bei Massenentlassungen § 1 KSchG, einschließlich der Sozialauswahl.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge