Rz. 277

Wird Unterhalt tituliert, kann dies statisch oder dynamisch geschehen. Bei der dynamischen Unterhaltsrente wird kein fester Zahlbetrag tituliert, sondern ein Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts. Auch bei einem Wechsel der Altersstufen oder im Fall der Erhöhung der Zahlungsbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle kann der Unterhaltstitel dann auch Grundlage für die Vollstreckung der Erhöhungsbeträge sein. Das schließt allerdings eine Änderung im Wege der Abänderungsklage nicht aus.

Die entsprechenden Parameter sind aus dem Vollstreckungstitel in die Anlage 8 ZVFV zu übernehmen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge