Rz. 254

Statt der Hauptforderung kann unter Nr. II bei der Vollstreckung von Renten aus Anlass einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die jeweilige Rente nach den titulierten Zeitabschnitten (wöchentlich, monatlich oder jährlich) angegeben werden.

Das Formular sieht dazu keine weitergehenden Zinsansprüche vor, obwohl solche tituliert sein können. Es erscheint rechtlich fraglich, ob dieses Defizit durch die Übernahme von Texten und Texteingabefeldern aus dem Abschnitt I behoben werden kann.

Dies müsste einem sehr weiten Verständnis von § 3 Abs. 2 Nr. 6a ZVFV entsprechen. Andererseits kann dem auch nicht nach § 2 Abs. 5 ZVFV durch die mehrfache Verwendung des Formulars begegnet werden, sodass ein entsprechend weites Verständnis zumindest den praktischen Erfordernissen entsprechen würde. Alternativ und dem Grundsatz des sichersten Wegs folgend oder jedenfalls auf eine Monierung reagierend, müsste eine gesonderte Anlage über die Zinsen beigefügt werden. Dies ist in jedem Fall nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 ZVFV zulässig.

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