Rz. 28
Sozialleistungsträger sind:
▪ | die klassischen Sozialversicherungsträger, also die gesetzlichen Krankenkassen, Rentenversicherer (Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft), die Unfallversicherungsträger und die Pflegekassen, |
▪ | die Träger der Sozialhilfe, |
▪ | die Bundesagentur für Arbeit wegen Arbeitsförderungsmaßnahmen (Arbeitslosengeld nach §§ 117 ff. SGB III und Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, §§ 97 ff. SGB III). |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen