Rz. 28

Sozialleistungsträger sind:

die klassischen Sozialversicherungsträger, also die gesetzlichen Krankenkassen, Rentenversicherer (Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft), die Unfallversicherungsträger und die Pflegekassen,
die Träger der Sozialhilfe,
die Bundesagentur für Arbeit wegen Arbeitsförderungsmaßnahmen (Arbeitslosengeld nach §§ 117 ff. SGB III und Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, §§ 97 ff. SGB III).

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