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Der Arbeitnehmer mandatiert einen Anwalt in der Regel, wenn er eine Kündigung erhalten hat. Dagegen kann der Zeitpunkt, in dem ein Arbeitgeber einen Rechtsanwalt einschaltet, sehr unterschiedlich sein. Zum Teil wird der Anwalt bereits tätig, um eine Kündigung vorzubereiten und auszusprechen. Häufig sucht der Arbeitgeber aber aus Kostenerwägungen oder wegen mangelnden Problembewusstseins im Hinblick auf die an Kündigungen gestellten Anforderungen erst dann Rat, wenn er die Kündigung ausgesprochen hat und ihm eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers zugestellt worden ist. Es kommt auch vor, dass Arbeitgeber – ebenfalls meist aus Kostengründen – sich in der Güteverhandlung selbst vertreten und erst nach deren Scheitern anwaltliche Beratung suchen. Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf die praktisch häufigsten Fälle, in denen bereits ein Kündigungsschutzverfahren anhängig ist. Der Arbeitgebervertreter wird also bis zu einem gewissen Grad mit "vollendeten Tatsachen" konfrontiert und muss nun für den Arbeitgeber den besten Weg zur Beendigung des Rechtsstreits finden.

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