Rz. 219

Muster 35.7: Klage gegen Luftfahrtunternehmen

 

Muster 35.7: Klage gegen Luftfahrtunternehmen

An das

Amtsgericht/Landgericht

_____ [Sitz der Fluggesellschaft oder Abflugort]

Klage

des _____

– Kläger zu 1) –

und

des _____

– Kläger zu 2) –

Prozessbevollmächtigte: _____

gegen

_____ [Fluggesellschaft], vertreten durch den Geschäftsführer,

_____ [Adresse]

– Beklagte –

Prozessbevollmächtigte: _____

Streitwert: _____ EUR

Namens und im Auftrag der Kläger erheben wir Klage und kündigen an, in der Hauptverhandlung folgende Anträge zu stellen:

I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger einen Betrag in Höhe von _____ EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem _____ zu zahlen.
II. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von _____ EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem _____ zu zahlen.
III. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
IV. Das Urteil ist – gegebenenfalls gegen Sicherheitsleistung – vorläufig vollstreckbar.

Wir bitten, aus Zeit- und Kostengründen

das schriftliche Vorverfahren

durchzuführen.

Für den Fall der Säumnis stellen wir bereits jetzt die Anträge nach §§ 331 Abs. 3 S. 2, 276 Abs. 1 ZPO.

Begründung:

Die Parteien streiten über die Zahlung einer Ausgleichsleistung von _____ EUR nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 für eine erhebliche Ankunftsverspätung.

1.

Die Kläger waren Passagiere des Fluges _____ bei der Beklagten von _____ nach _____. Der Flug sollte gemäß der Flugscheine (Anlagenkonvolut 1) am _____ um _____ Uhr von der Beklagten als ausführendes Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden. Die planmäßige Ankunftszeit in _____ war_____ Uhr. Die Flugdistanz nach der Großkreisentfernung beträgt _____ km.

Beweis:

1. Flugscheine, beigefügt als Anlagenkonvolut K1

2. Flugdistanzberechnung [z.B. über Website], beigefügt als Anlage K2

2.

Die Kläger fanden sich am Abflugtag zur angegebenen Uhrzeit vor der geplanten Abflugzeit am Flugsteig des Abflughafens ein.

Beweis:

Zeugnis des Herrn _____, _____ [Adresse]

3. Eine Mitteilung, dass der Flug nicht wie geplant stattfinden würde, erfolgte nicht.
4.

Der gebuchte Flug startete mit einer Abflugverspätung von _____ Stunden und _____ Minuten erst am _____ um _____ Uhr und erreichte das Ziel erst um _____ Uhr, also mit einer Verspätung von _____.

Beweis:

Zeugnis des Herrn _____, b.b.

5.

Am _____ haben die Kläger Ansprüche selbst über das Internetportal der Beklagten angemeldet. Die zugeteilten Case-Nummern lauteten: _____. Der Eingang wurde bestätigt und eine kurzfristige Kontaktaufnahme zugesichert, was jedoch nicht geschah.

Beweis:

Zeugnis des Herrn _____, b.b.

6.

Die Kläger forderten die Beklagte mit Schreiben vom _____, mit Fristsetzung auf den _____, erneut zur Zahlung auf. Das Schreiben blieb fruchtlos.

Beweis:

Schreiben der Kläger vom _____, beigefügt als Anlage K3

7.

Mit Schreiben vom _____ forderten die Prozessbevollmächtigten der Kläger daher die Beklagte auf, eine Ausgleichszahlung in Höhe von _____ EUR sowie der außergerichtlich entstandenen Gebühren in Höhe von _____ EUR, mithin einen Betrag in Höhe von insgesamt _____ EUR, bis spätestens _____ zu zahlen.

Beweis:

Schreiben der Prozessbevollmächtigten der Kläger vom _____, beigefügt als Anlage K4

Eine entsprechende Zahlung erfolgte indes nicht, sodass nunmehr Klage geboten ist.

8.

In rechtlicher Hinsicht folgt das Bestehen der geltend gemachten Ansprüche aus Art. 5, 6 und 7 der VO (EG) 261/2004.

(a) Das Amtsgericht _____ ist als Gericht des _____ [Abflugort/Ankunftsort/Sitz der Beklagten] bei Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft örtlich nach Art. 7 Nr. 1 EuGVVO (Brüssel Ia-VO) zuständig (EuGH 9.7.2009 – Rs. C-204/08 – Rehder, NJW 2009, 2801; BGH 18.1.2011 – X ZR 71/10; LG Stuttgart 10.12.2014 – 13 S 155/14; LG Frankfurt 6.6.2014 – 2–24 S 152/13, 24 S 152/13; AG Hamburg 12.12.2014 – 36a C 338/14; AG Düsseldorf 8.10.2014 – 47 C 17099/13).
(b) Es handelt sich um einen Fall der einfachen Streitgenossenschaft nach §§ 59 ff. ZPO sowie der subjektiven Klagehäufung nach § 260 ZPO, da gleichartige und auf einem im Wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grund beruhende Ansprüche den Gegenstand des Rechtsstreits bilden, für sämtliche Ansprüche das Amtsgericht _____ zuständig und dieselbe Prozessart zulässig ist.
(c) Den Klägern steht der geltend gemachte Ausgleichsanspruch in Höhe von jeweils _____ EUR, demnach insgesamt _____ EUR, gemäß Art. 5, 6 und 7 der VO (EG) 261/2004 zu. Bei einer Flugdistanz zwischen 1.500 km und 3.500 km beträgt der Ausgleichsanspruch gemäß Art. 7 Abs. 1 lit. b der VO (EG) 261/2004 400,00 EUR.
(d) Einen Entlastungsgrund wegen außergewöhnlicher, unvermeidbarer Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der VO (EG) 261/2004 hat die Beklagte weder dargelegt noch bewiesen.
(e) Der geltend gemachte Zinsanspruch lt. Ziffer I. des Klageantrags ergibt sich dem Grunde nach als Verzugsschaden aus den §§ 286, 288 BGB. Danach beträgt der Verzugszinssatz für das Jahr 5 Prozentpunkte über de...

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