Rz. 173

1. Vorliegen einer verbundenen Reiseleistung nach § 651w Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB

mehr als eine Reiseleistung
unterschiedliche Art der Reiseleistung
nur Reiseleistungen der Beherbergung, des Transports und der Vermietung von Fahrzeugen
für den Zweck derselben Reise
ohne Pauschalreise zu sein
vermittelt durch einen Vermittler
anlässlich eines Besuchs in oder bei Kontakt mit der Vertriebsstelle
getrennte Auswahl durch Kunden
getrennte Zahlung oder gesonderte Verpflichtung zur Zahlung

2. Vorliegen einer verbundenen Reiseleistung nach § 651w Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB

Vermittlung eines Vertrags über eine Reiseleistung oder Vertrag über Erbringung einer Reiseleistung
Vermittlung eines weiteren Vertrags über eine Reiseleistung in gezielter Weise
zweiter Vertragsschluss binnen 24 Stunden

3. Formblätter – Art. 251 § 2 EGBGB

Vermittlung nach § 651w Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB

Vermittler ist Beförderer: Formblatt Anlage 14
Vermittler ist nicht Beförderer: Formblatt Anlage 16

Vermittlung nach § 651w Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB

Vermittler ist Beförderer: Formblatt Anlage 15
Vermittler ist nicht Beförderer: Formblatt Anlage 17

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