Rz. 173
1. Vorliegen einer verbundenen Reiseleistung nach § 651w Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB
▪ | mehr als eine Reiseleistung |
▪ | unterschiedliche Art der Reiseleistung |
▪ | nur Reiseleistungen der Beherbergung, des Transports und der Vermietung von Fahrzeugen |
▪ | für den Zweck derselben Reise |
▪ | ohne Pauschalreise zu sein |
▪ | vermittelt durch einen Vermittler |
▪ | anlässlich eines Besuchs in oder bei Kontakt mit der Vertriebsstelle |
▪ | getrennte Auswahl durch Kunden |
▪ | getrennte Zahlung oder gesonderte Verpflichtung zur Zahlung |
2. Vorliegen einer verbundenen Reiseleistung nach § 651w Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB
▪ | Vermittlung eines Vertrags über eine Reiseleistung oder Vertrag über Erbringung einer Reiseleistung |
▪ | Vermittlung eines weiteren Vertrags über eine Reiseleistung in gezielter Weise |
▪ | zweiter Vertragsschluss binnen 24 Stunden |
3. Formblätter – Art. 251 § 2 EGBGB
▪ | Vermittlung nach § 651w Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB
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▪ | Vermittlung nach § 651w Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB
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