Rz. 127

Voraussetzungen:

Pauschalreise
Mangel
Schaden
Kausalität Mangel und Schaden
Kein Ausschlussgrund (vermutetes Verschulden des Reiseveranstalters)

Rechtsfolgen:

Ersatz des Schadens (§§ 249 ff. BGB)
Haftungsbeschränkungen (§ 651p BGB) beachten!

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge