Rz. 35

Bei der klassischen Form der Leistungszusage verspricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer und/oder seinen Hinterbliebenen eine festgelegte Leistung bei Eintritt des Versorgungsfalls. Inhalt der Versorgungszusage kann eine Alters-, Todesfall- und/oder Invaliditätsleistung sein.

 

Rz. 36

Inhaltlich bestehen dabei verschiedene Formen der Leistungszusage. Einmal kann ein fester Betrag, abhängig von Dienstjahren oder sonstigen Voraussetzungen, als Altersrente versprochen werden. Daneben kann auch ein bestimmter Prozentsatz von einem Endgehalt, das vor dem Eintritt des Versorgungsfalls bezogen wird, versprochen werden. Hierbei wird zum Teil zwischen Leistungen bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung und oberhalb (höhere Leistungsquote) unterschieden (gespaltene Rentenformel). Weitere Gestaltungsformen sind denkbar. Insbesondere sind in neuerer Zeit vermehrt Zusagen auf die Leistung von Alterskapital abgegeben worden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge