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Leistungen der betrieblichen Altersversorgung müssen durch ein biologisches Ereignis ausgelöst worden sein. Biologische Ereignisse sind dabei Alter, Invalidität oder Tod. Abgrenzungsprobleme können sich dabei ergeben, wenn Leistungen des Arbeitgebers vom vorzeitigen Ausscheiden des Arbeitnehmers vor Erreichen der üblichen Pensionierungsaltersgrenzen,[4] von einer Reduzierung der Lebensarbeitszeitkonten oder von einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht werden. Eine weitere denkbare Möglichkeit ist das Erreichen von bestimmten Dienstaltern oder Firmenjubiläen, bei denen entsprechende Leistungen gewährt werden.

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