(1) Gebühren
Rz. 90
Nach Anm. Nr. 4 zu Nr. 3311 VV entsteht wiederum eine (gesonderte) 0,4-Verfahrensgebühr für das weitere Verfahren, das nach Anordnung der Zwangsverwaltung bzw. nach Zulassung des Beitritts eines Gläubigers folgt. Hierzu gehört auch das Verteilungsverfahren.
Rz. 91
Eine Ermäßigung bei vorzeitiger Erledigung kommt nicht in Betracht.
Rz. 92
Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, so erhöht sich die Gebühr der Anm. Nr. 3 zu Nr. 3311 VV nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber, und zwar auch dann, wenn sich die Gebühr der Anm. Nr. 4 zu Nr. 3311 VV bereits erhöht hat (arg e Nr. 3308 VV).
Rz. 93
Eine Terminsgebühr ist nicht vorgesehen (Anm. S. 2 zu Nr. 3312 VV).
Rz. 94
In Betracht kommt allerdings eine Einigungsgebühr nach den Nrn. 1000 ff. VV.
(2) Gegenstandswert
Rz. 95
Der Gegenstandswert berechnet sich wie im Ausgangsverfahren (siehe Rdn 85).
Beispiel 31: Vertretung im Verfahren auf Anordnung der Zwangsverwaltung und im weiteren Verfahren
Der Anwalt vertritt den Gläubiger wegen einer Forderung in Höhe von 30.000,00 EUR im Verfahren auf Anordnung der Zwangsverwaltung sowie im anschließenden Verteilungsverfahren, in dem er am Verteilungstermin teilnimmt.
Im Verfahren auf Anordnung der Zwangsverwaltung und im Verteilungsverfahren entsteht jeweils eine Verfahrensgebühr (Anm. Nr. 3 u. 4 zu Nr. 3311 VV).
1. | 0,4-Verfahrensgebühr, Anm. Nr. 3 zu Nr. 3311 VV | 382,00 EUR | |
(Wert: 30.000,00 EUR) | |||
2. | 0,4-Verfahrensgebühr, Anm. Nr. 4 zu Nr. 3311 VV | 382,00 EUR | |
(Wert: 30.000,00 EUR) | |||
3. | Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 784,00 EUR | ||
4. | 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | 148,96 EUR | |
Gesamt | 932,96 EUR |
Rz. 96
Beispiel 32: Vertretung mehrerer Auftraggeber im Verfahren auf Anordnung der Zwangsverwaltung und im weiteren Verfahren
Der Anwalt vertritt zwei Gesamtgläubiger wegen einer Forderung in Höhe von 30.000,00 EUR im Verfahren auf Anordnung der Zwangsverwaltung sowie im anschließenden Verteilungsverfahren, in dem er am Verteilungstermin teilnimmt.
Beide Verfahrensgebühren erhöhen sich nach Nr. 1008 VV um jeweils 0,3.
1. | 0,7-Verfahrensgebühr, Anm. Nr. 3 zu Nr. 3311, Nr. 1008 VV | 668,50 EUR | |
(Wert: 30.000,00 EUR) | |||
2. | 0,7-Verfahrensgebühr, Anm. Nr. 4 zu Nr. 3311, Nr. 1008 VV | 668,50 EUR | |
(Wert: 30.000,00 EUR) | |||
3. | Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 1.357,00 EUR | ||
4. | 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | 257,83 EUR | |
Gesamt | 1.614,83 EUR |
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