Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 RVG | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
3311 | Verfahrensgebühr…… Die Gebühr entsteht jeweils gesondert
|
0,4 | ||||||||||||
3312 | Terminsgebühr…… Die Gebühr entsteht nur für die Wahrnehmung eines Versteigerungstermins für einen Beteiligten. Im Übrigen entsteht im Verfahren der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung keine Terminsgebühr. |
0,4 |
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