Rz. 52
▪ | Bei vorangegangenem Verfügungsverfahren: Aufforderung zur Abgabe der Abschlusserklärung |
▪ | Zuständiges Gericht gem. § 32 ZPO (fliegender Gerichtsstand der Presse bei bestimmungsgemäßer Verbreitung) |
▪ | Bestimmter Klageantrag, ggf. unter Beifügung der konkreten Verletzungsform |
▪ | Annexansprüche (insbesondere Schadensersatz) |
▪ | Verjährung: Drei Jahre entsprechend § 195 BGB |
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