Rz. 22

Richtiger Anspruchsgegner (Veranstalter/Verleger/verantwortlicher Redakteur)
Zuleitung der Gegendarstellung im Original bzw. als Telefax oder pdf (strittig)
Unverzüglichkeit
Eigene Unterschrift des Betroffenen (h.M.)
Beschränkung der Gegendarstellung auf Tatsachen
Bei gerichtlichem Vorgehen: Besonderheiten des Verfügungsverfahrens beachten (Dringlichkeitsfristen, präsente Beweismittel, Alles-oder-Nichts-Prinzip)

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