Rz. 22
▪ | Richtiger Anspruchsgegner (Veranstalter/Verleger/verantwortlicher Redakteur) |
▪ | Zuleitung der Gegendarstellung im Original bzw. als Telefax oder pdf (strittig) |
▪ | Unverzüglichkeit |
▪ | Eigene Unterschrift des Betroffenen (h.M.) |
▪ | Beschränkung der Gegendarstellung auf Tatsachen |
▪ | Bei gerichtlichem Vorgehen: Besonderheiten des Verfügungsverfahrens beachten (Dringlichkeitsfristen, präsente Beweismittel, Alles-oder-Nichts-Prinzip) |
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