Rz. 80

Für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit ist nach § 52 Nr. 1 VwGO das Gericht der Belegenheit der planfestgestellten Anlage zuständig.[192]

[192] Steinberg/Wickel/Müller, Fachplanung, § 6 Rn 277.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge