Rz. 12

Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern des Unternehmens können im Verkaufsprozess verschiedene Funktionen zukommen. Soweit keine Investmentbank bzw. kein M&A-Berater involviert wird, erstellen sie im Regelfall die Unternehmensbewertung, an der sich die Kaufpreisvorstellungen der Eigentümer orientieren. Darüber hinaus sind sie an der Zusammenstellung der Finanzdaten des Zielunternehmens beteiligt, die den Erwerbsinteressenten zur Überprüfung zur Verfügung gestellt werden (Financial Due Diligence).

 

Rz. 13

Im Rahmen der Due Diligence (DD) ist es mitunter erforderlich, dem bzw. den Erwerbsinteressenten die Möglichkeit zur Rücksprache mit dem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer des Unternehmens zu eröffnen, um von diesen Aufklärung zu bestimmten Fragen der steuerlichen Situation bzw. der Bilanzierung zu erhalten.

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