Rz. 7

Grundsätzlich ist auch die Unternehmensleitung des betroffenen Unternehmens aktiv an dessen Verkauf beteiligt. Sie unterstützt den Verkaufsprozess durch die Bereitstellung von Informationen sowie ggf. durch die Vorbereitung und Durchführung sog. "Management-Präsentationen". In diesen wird den Erwerbsinteressenten und ihren Beratern das Unternehmen vorgestellt, insbesondere die Unternehmensphilosophie und die Strategie präsentiert. Darüber hinaus erhalten die Erwerbsinteressenten Gelegenheit, ihre Fragen an das Management zu richten.

 

Rz. 8

Soweit das Unternehmen nicht inhabergeführt ist, also ein Fremdmanagement die Geschäftsführung innehat, ist dabei Folgendes zu beachten:

Obwohl die Geschäftsleitung gegenüber dem bisherigen Eigentümer formal zur Unterstützung des Verkaufsprozesses verpflichtet sein mag, besteht selbstverständlich auch ein Eigeninteresse des Managements im Rahmen von Verkaufsprozessen. Nicht zuletzt geht es um die Erhaltung des eigenen Arbeitsplatzes.

Bei der Rechtsform der Aktiengesellschaft, die im Mittelstand allerdings eher selten anzutreffen ist, nimmt der Vorstand gegenüber den Gesellschaftern eine deutlich unabhängigere Rolle ein. Er dient grundsätzlich "nur" dem Unternehmen. Es ist den Aktionären daher (z.B. im Gegensatz zur GmbH) nur im eingeschränkteren Maße möglich, die Geschäftsleitung im Transaktionsprozess unmittelbar zu "steuern". Auch dieser Umstand ist bei der Planung der Transaktion zu berücksichtigen, gegebenenfalls muss eine Due Diligence ohne Beteiligung des Vorstands geplant und durchgeführt werden.

 

Rz. 9

Auch wenn das Management den Verkaufsprozess tatsächlich unterstützt, besteht die Gefahr, dass es sich im Laufe des Prozesses dem potentiellen Erwerber immer mehr annähert und beginnt, dessen Interessen zu unterstützen. Dies ist umso wahrscheinlicher, wenn dem Management durch den Erwerber eine Beteiligung am zu veräußernden Unternehmen oder einer Erwerbsgesellschaft in Aussicht gestellt wird. Dies ist bei Finanzinvestoren die Regel.

In diesem Zusammenhang besteht auch die Gefahr, dass einem Erwerbsinteressenten durch das Management Informationen zur Verfügung gestellt werden, die dieser von den Verkäufern entweder gar nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erhalten sollte.

 

Rz. 10

Um derartige Risiken zu minimieren, ist es sinnvoll, das Management des Zielunternehmens zum einen eindringlich auf seine Verschwiegenheitspflichten hinzuweisen und zum anderen den unmittelbaren Kontakt zwischen potentiellen Erwerbern und dem Management nach Möglichkeit zu beschränken bzw. sicherzustellen, dass dieser nur in Gegenwart der Verkäufer bzw. ihrer Vertreter erfolgt.

 

Rz. 11

Um sicherzustellen, dass das Management konstruktiv am Verkaufsprozess mitwirkt, ist zu überlegen, ob ein angemessener Bonus für den Fall des erfolgreichen Verkaufs in Aussicht gestellt werden sollte. Sofern dieser vom "Target" und nicht vom Gesellschafter bezahlt wird, ist dieser Umstand gegenüber dem Käufer spätestens im SPA offenzulegen.

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