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§ 32 Unternehmensverkauf / I. Zweck der Legal Due Diligence

Ilja Schneider
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Rz. 73

Im Rahmen der Legal DD geht es im Wesentlichen um folgende Aspekte:

Wie auch in allen anderen DD-Bereichen soll der Erwerber die Möglichkeit erhalten, sich ein konkreteres Bild vom Zielunternehmen zu machen. Nur auf dieser Grundlage ist er auch in der Lage, den Wert des Targets zu beurteilen.

Gleichzeitig erhält der Erwerbsinteressent die Möglichkeit, rechtliche Risiken und Schwachstellen des Unternehmens bzw. seiner gesellschaftsrechtlichen Struktur aufzudecken. Je nach Inhalt der aufgedeckten Sachverhalte (Findings) kann der Käufer dann gezielt Gewährleistungen und Garantien verlangen. Andererseits hat auch der Verkäufer die Möglichkeit, sich auf die Ergebnisse der DD bzw. den Inhalt der zur Verfügung gestellten Unterlagen zu berufen und zu argumentieren, die wesentlichen Sachverhalte seien dadurch ausreichend nachgewiesen und weitergehende Gewährleistungen daher nicht erforderlich.

 

Rz. 74

Schließlich dokumentiert das Ergebnis der Due Diligence meist ziemlich umfassend den Zustand des Zielunternehmens zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung. Aus der Sicht des Verkäufers wird dem Erwerber die Möglichkeit abgeschnitten, nach dem Vertragsschluss Gewährleistungsansprüche für solche Sachverhalte geltend zu machen, die sich bereits aus den im Rahmen der DD zur Verfügung gestellten Unterlagen ergeben.

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