Rz. 136
Die grundsätzliche Struktur des Unternehmenskaufvertrages richtet sich prinzipiell danach, ob es sich um einen Anteilskaufvertrag (Share Deal) oder um einen Kaufvertrag über die einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens (Asset Deal) handelt. Dessen ungeachtet sind jedoch im Regelfall die folgenden Überschriften (ggf. in abweichender Reihenfolge) üblich:
▪ | Präambel |
▪ | Vertragsparteien |
▪ | Kaufgegenstand (Geschäfts/Gesellschaftsanteile, Aktien, Vermögensgegenstände) |
▪ | Gegenleistung/Kaufpreis |
▪ | Gesellschafter-Darlehen |
▪ | Wirksamwerden/Vollzug/Closing |
▪ | Konzernthemen (Cash-Pool, Ergebnisabführungsvertrag) |
▪ | Gewährleistungstatbestände/Rechtsfolgen |
▪ | Verjährung |
▪ | Sonstige Verpflichtungen |
▪ | Überleitungsbestimmungen |
▪ | Wettbewerbsverbot |
▪ | Allgemeine Bestimmungen. |
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