Rz. 136

Die grundsätzliche Struktur des Unternehmenskaufvertrages richtet sich prinzipiell danach, ob es sich um einen Anteilskaufvertrag (Share Deal) oder um einen Kaufvertrag über die einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens (Asset Deal) handelt. Dessen ungeachtet sind jedoch im Regelfall die folgenden Überschriften (ggf. in abweichender Reihenfolge) üblich:

Präambel
Vertragsparteien
Kaufgegenstand (Geschäfts/Gesellschaftsanteile, Aktien, Vermögensgegenstände)
Gegenleistung/Kaufpreis
Gesellschafter-Darlehen
Wirksamwerden/Vollzug/Closing
Konzernthemen (Cash-Pool, Ergebnisabführungsvertrag)
Gewährleistungstatbestände/Rechtsfolgen
Verjährung
Sonstige Verpflichtungen
Überleitungsbestimmungen
Wettbewerbsverbot
Allgemeine Bestimmungen.

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