Da das Term Sheet die Vorstufe zum SPA darstellt, orientiert sich der Aufbau am späteren SPA. Dabei weist jeder Einzelfall Besonderheiten auf. Als Standardinhalte können genannt werden:
Gliederungspunkt |
Zweck |
Präambel |
Kein "Vorgeplänkel", sondern die Gelegenheit, um die Gründe für den Deal und das Grundverständnis der Parteien als Geschäftsgrundlage kurz zu beschreiben. Aus diesem "Geist der Vereinbarung" lassen sich im Streitfall durchaus Lösungen ableiten. |
Präzise Nennung der Vertragspartner |
Bei Konzernsachverhalten oder verschachtelten Konstruktionen in Familienunternehmen oft nicht ganz einfach. |
Genaue Beschreibung des Verkaufsgegenstandes |
Von überragender Bedeutung ist, ob es sich um einen Kauf der Gesellschaftsanteile (Share Deal) oder der Vermögensbestanteile des Unternehmens (Asset Deal) handelt. Beide Formen haben ganz unterschiedliche Konsequenzen für das SPA. Nachfolgend wird grundsätzlich von dem häufigeren Fall des Share Deals ausgegangen, wobei gerne auch der Zwischenschritt über eine NewCo gegangen wird; d.h. Einbringung der Assets durch den Veräußerer in eine NewCo und Verkauf der Anteile an der NewCo. Damit können Interessenkonflikte überbrückt werden, wenn z.B. der Käufer an einem Asset Deal (wegen der Vermeidung einer AfA auf den Firmenwert) interessiert ist und der Verkäufer an einem Share Deal. |
Verkaufspreisfestlegung |
Hier geht es nicht nur um die Höhe des Kaufpreises, sondern auch um die Art der Kaufpreiszahlung, z.B. durch Anteile des abgebenden Unternehmens. |
Kaufpreisanpassung |
Hierzu gehören nicht nur Klauseln, welche die absolute Höhe des Kaufpreises verändern, wie z.B. die Earn-out-Klauseln. Es können auch Klauseln vereinbart werden, die eine Veränderung des Kaufpreises an den Eintritt bestimmter Ereignisse knüpfen (Wegfall wichtiger Aufträge/Kunden). Eher technische Anpassungen des vereinbarten Kaufpreises sind Anpassungen, die den Zeitraum zwischen Signing und Closing betreffen. Der Kaufpreis wird oft als "Debt and Cash Free" Klausel mit Bezugnahme auf eine zum Signing vorliegende Bilanz festgelegt. Vermögensveränderungen, die den laufenden Geschäftsbetrieb zwischen Signing und Closing betreffen werden dann – auch um Manipulationen auszuschließen – ausgeglichen. Siehe hierzu das gesonderte Berechnungsmodell zur Garantie des Net Working Capitals. |
Zurückhaltung von Kaufpreisanteilen |
Zur Absicherung von Verpflichtungen nach dem Vollzug oder von Garantien werden oft Kaufpreisanteile in einem Treuhandkonto (Escrow) zurückbehalten. |
Verpflichtungen bis zum Vollzug |
Gerade im Term Sheet ein wichtiges Business-Thema, da oftmals auf Verkäuferseite noch organisatorische oder rechtliche Änderungen oder Umstrukturierungen vorzunehmen sind. |
Vollzugsbedingungen (Closing Conditions) |
Dies sind aufschiebende Bedingungen für die Wirksamkeit des Kaufvertrages. Hierunter fallen behördliche Genehmigungen (Kartellamt) aber auch auf den Einzelfall zugeschnittene Bedingungen (Zustimmung von wesentlichen Vertragspartnern z.B. bei Change-of-Control-Klauseln). |
Vollzug (Closing) |
Der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs (Closing), wobei es sich empfiehlt nach Eintreten sämtlicher Vollzugsbedingungen das Closing durch einen Closing Letter zu bestätigen. Da der Zeitpunkt des Closing gestaltbar ist, können auch Erfordernisse des Accounting (Zeitpunkt der Erstkonsolidierung) berücksichtigt werden. |
Garantien (Representations and Warranties) und Rechtsfolgen bei Verletzungen |
Dieses juristische Spezialgebiet bleibt eher dem SPA vorbehalten. Allerdings sollten bereits im Term Sheet durch die Geschäftsverantwortlichen klare Rahmenbedingungen und Leitplanken gesetzt werden, welche Garantien seitens der Käuferseite verlangt werden und welche Garantien die Verkäuferseite bereit ist zu geben. Insbesondere sollten hier bereits klare Grenzlinien (Höchstbeträge, Selbstbehalte) gezogen werden. |
Steuern (Tax) |
Auch dies ist eher ein Spezialgebiet für die Fachleute, wobei es in der Regel darum geht, dass Steuerrisiken der Vergangenheit nicht auf die Käuferseite durchschlagen. Falls aber Steuersachverhalte zur Geschäftsgrundlage des Deals gehören, müssen diese angesprochen werden. |
Verpflichtungen nach dem Vollzug (Post Closing) |
Dies kann als "Business-Thema" dann von großer Bedeutung sein, wenn Unternehmen aus bestehenden (Konzern-) Strukturen herausgelöst werden und daher nicht sofort nach Closing komplett arbeitsfähig sein können. Es bieten sich dann Transition Service Agreements (TSA) an, wodurch die veräußerte Einheit noch eine gewisse Zeit Leistungen des Konzerns (Facilities, Infrastruktur, Accounting) nutzen kann |
Vertraulichkeit |
Zum Zeitpunkt des Term Sheets wird es bereits ein NDA (Non Disclosure Agreement) geben, das aber möglicherweise angepasst oder durch eine spezifischere Lösung im Term Sheet abgelöst wird. |
Pressemitteilungen, Information von Geschäftspartnern |
Ein sehr wichtiges "Business-Thema", das für eine erfolgreiche Fortführung des Unternehmens eine gute Kommunikation erfolgskritisch sei... |