Rz. 15

Dem Vertrag liegt folgende Konstellation zugrunde: Die derzeitigen Inhaber einer größeren interprofessionellen Kanzlei haben sich entschlossen, von dem ursprünglichen "Stammesdenken" abzugehen und, dem weiteren Wachsen der Kanzlei Rechnung tragend, diese für Kollegen zu öffnen, die in ihrer Person den Ansprüchen des § 17 Abs. 1 des Vertrages gerecht werden. Besonderer Wert wurde bei diesem Vertragsmuster auf die Abfindungsregelung gelegt. Abfindungsregelungen bei Sozietäten von Freiberuflern sind äußerst problematisch.[21]

 

Rz. 16

Ziel dieses Vertragsmusters ist die volle Gleichberechtigung der Neu-Sozien nach einer Übergangsphase. Nach dem Konzept werden alle der Kanzlei dienenden Gegenstände zum Verkehrswert in die größere Gemeinschaft "eingebracht". Durch eine Beiratsverfassung soll im Übrigen Schwierigkeiten beim Auftreten von Streitigkeiten unter den Gesellschaftern vorgebeugt werden.

 

Rz. 17

Das Vertragsmuster kann – bei Herausnahme der (wenigen) gesetzesspezifischen Regelungen des PartGG – uneingeschränkt als Muster für einen Sozietätsvertrag unter Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und/oder Rechtsanwälten (Rechtsform: Gesellschaft bürgerlichen Rechts) verwandt werden.

[21] Vgl. Seyfarth, in: Münchener Vertragshandbuch, Band 1, I.6 Sozietätsvertrag zwischen Rechtsanwälten Anm. 41.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge