Rz. 60

 

Beispiel 21: Vertretung im Verwaltungsverfahren und im Widerspruchsverfahren (jeweils Mittelgebühr)

Der Anwalt wird im Verwaltungsverfahren vor der Behörde beauftragt. Gegen den Bescheid der Behörde legt er Widerspruch ein. Sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Widerspruchsverfahren war die Sache umfangreich und schwierig, aber durchschnittlich.

Der Anwalt erhält sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Widerspruchsverfahren eine Geschäftsgebühr in Höhe von 414,00 EUR. Anzurechnen ist die erste Geschäftsgebühr in Höhe von 207,00 EUR.

 
I. Verwaltungsverfahren    
1. Geschäftsgebühr, Nr. 2302 Nr. 1 VV   414,00 EUR
2. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 434,00 EUR  
3. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   82,46 EUR
Gesamt   516,46 EUR
II. Widerspruchsverfahren    
1. Geschäftsgebühr, Nr. 2302 Nr. 1 VV   414,00 EUR
2. gem. Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 1 VV anzurechnen   – 207,00 EUR
3. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 227,00 EUR  
4. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   41,13 EUR
Gesamt   270,13 EUR
 

Rz. 61

 

Beispiel 22: Vertretung im Verwaltungsverfahren und im Widerspruchsverfahren (jeweils Schwellengebühr)

Der Anwalt wird im Verwaltungsverfahren vor der Behörde beauftragt. Gegen den Bescheid der Behörde legt er Widerspruch ein. Sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Widerspruchsverfahren war die Sache weder umfangreich noch schwierig.

Der Anwalt erhält sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Widerspruchsverfahren die Geschäftsgebühr nur in Höhe von 359,00 EUR. Anzurechnen ist in Höhe von 179,50 EUR.

 
I. Verwaltungsverfahren    
1. Geschäftsgebühr, Nr. 2302 Nr. 1, Anm. zu Nr. 2302 VV   359,00 EUR
2. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 379,00 EUR  
3. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   72,01 EUR
Gesamt   451,01 EUR
II. Widerspruchsverfahren    
1. Geschäftsgebühr, Nr. 2302 Nr. 1, Anm. zu Nr. 2302 VV   359,00 EUR
2. gem. Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 1 VV anzurechnen   – 179,50 EUR
3. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 199,50 EUR  
4. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   37,91 EUR
Gesamt   237,41 EUR
 

Rz. 62

 

Beispiel 23: Vertretung im Verwaltungsverfahren und im Widerspruchsverfahren (Schwellengebühr im Verwaltungsverfahren/Mittelgebühr im Nachprüfungsverfahren)

Der Anwalt wird im Verwaltungsverfahren vor der Behörde beauftragt. Gegen den Bescheid der Behörde legt er Widerspruch ein. Im Verwaltungsverfahren war die Sache weder umfangreich noch schwierig; im Widerspruchsverfahren war sie dagegen umfangreich und schwierig, aber durchschnittlich.

Der Anwalt erhält im Verwaltungsverfahren die Geschäftsgebühr lediglich in Höhe von 359,00 EUR, im Widerspruchsverfahren dagegen in Höhe von 414,00 EUR. Anzurechnen ist in Höhe von 179,50 EUR.

 
I. Verwaltungsverfahren    
  Wie Beispiel 22.    
II. Widerspruchsverfahren    
1. Geschäftsgebühr, Nr. 2302 Nr. 1 VV   414,00 EUR
2. gem. Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 1 VV anzurechnen   – 179,50 EUR
3. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 254,50 EUR  
4. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   48,36 EUR
Gesamt   302,86 EUR
 

Rz. 63

 

Beispiel 24: Vertretung im Verwaltungsverfahren und im Widerspruchsverfahren (Mittelgebühr im Verwaltungsverfahren/Schwellengebühr im Nachprüfungsverfahren)

Der Anwalt wird im Verwaltungsverfahren vor der Behörde beauftragt. Gegen den Bescheid der Behörde legt er Widerspruch ein. Im Verwaltungsverfahren war die Sache umfangreich und schwierig, aber durchschnittlich; im Widerspruchsverfahren war sie dagegen weder umfangreich noch schwierig.

Der Anwalt erhält im Verwaltungsverfahren eine Geschäftsgebühr in Höhe von 414,00 EUR und im Widerspruchsverfahren in Höhe von 359,00 EUR. Anzurechnen ist in Höhe von 207,00 EUR.

 
I. Verwaltungsverfahren    
1. Geschäftsgebühr, Nr. 2302 Nr. 1 VV   414,00 EUR
2. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 434,00 EUR  
3. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   82,46 EUR
Gesamt   516,46 EUR
II. Widerspruchsverfahren    
1. Geschäftsgebühr, Nr. 2302 Nr. 1, Anm. zu Nr. 2302 VV   359,00 EUR
2. gem. Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 1 VV anzurechnen   – 207,00 EUR
3. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 172,00 EUR  
4. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   32,68 EUR
Gesamt   204,68 EUR

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