1. Rechtliche Grundlagen

 

Rz. 91

Neben den klassischen Mieterhöhungsmöglichkeiten bleibt die Möglichkeit gem. § 557 Abs. 1 BGB, dass der Mieter während der Laufzeit eines Mietverhältnisses einer Erhöhung des Mietzinses – auch außerhalb der Möglichkeiten eines formellen Mieterhöhungsverlangens – zustimmt. In der Praxis kann es sich daher anbieten, bei einsichtigen Mietern eine solche Zustimmung einzuholen. Bei Aufsuchen des Mieters in der Wohnung zu Verhandlungen über eine Mieterhöhung oder Änderung des Mietvertrages zu Lasten des Mieters ist § 312 BGB anwendbar.[121]

[121] Vgl. OLG Koblenz NJW 1994, 1418.

2. Muster: Schreiben des Vermieters

 

Rz. 92

Muster 31.21: Schreiben des Vermieters (Mieterhöhung durch Vereinbarung)

 

Muster 31.21: Schreiben des Vermieters (Mieterhöhung durch Vereinbarung)

Wie Sie wissen, ist der Mietzins für die von Ihnen angemietete Wohnung von derzeit _____ EUR seit geraumer Zeit unverändert geblieben. Wie Sie sicher der Tagespresse entnommen haben, sind seitdem die allgemeinen Lebenshaltungskosten sowie auch die Kosten für Wohnraummiete erheblich gestiegen. So ist z.B. der Verbraucherpreisindex in der Zeit von _____ bis _____ um _____ % gestiegen. Diese Umstände machen es erforderlich, auch Ihre Miete anzuheben. Ich halte daher eine Anpassung Ihrer Miete von _____ EUR – ohne Nebenkosten – auf _____ EUR ab dem _____ für angemessen.

Falls Sie hiermit einverstanden sind, bitte ich das beigefügte Doppel unterschrieben an mich zurückzusenden.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

(Unterschrift)

3. Anmerkungen zum Muster

 

Rz. 93

Textform ist ausreichend.

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