Rz. 1

Ehe ein Geschädigter oder ein sonstiger Anspruchsinhaber (Gläubiger) sich entschließt, seine Rechte außergerichtlich und gegebenenfalls auch gerichtlich geltend zu machen, will er in aller Regel wissen, was ihn dies maximal kosten wird; Entsprechendes gilt für die Rechtsverteidigung eines in Anspruch Genommenen (Schuldners). Die Berechnung des Prozesskostenrisikos geschieht mit Hilfe der einschlägigen Gesetze (insbesondere dem GKG und dem RVG einschließlich des jeweiligen Kosten- bzw. Vergütungsverzeichnisses). Eine einfache und schnelle Übersicht lässt sich mit sog. Prozesskosten(risiko)rechnern gewinnen. Bewährt hat sich dabei beispielsweise das Programm, das (jedenfalls derzeit) kostenfrei unter www.rvg.pentos.ag[1] aufgerufen und mit konkreten Streitwertvorgaben versehen werden kann. Die zur Verfügung stehenden, auswählbaren unterschiedlichen Versionen tragen den jeweiligen Gebührenänderungen Rechnung. Schnelle Hilfe bei der aktuellen Gebührenrechnung bietet auch der mobile Prozesskostenrechner in der juris-DAV-App für Smartphones (siehe dazu www.juris.de/apps).

[1] Allianz Rechtsschutz-Service GmbH; Stand 6.8.2013.

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