Rz. 170

Im Rahmen der Testamentsgestaltung mit Rechtswahlen ist zu beachten, dass die Wahl einer fremden Rechtsordnung die Höhe und damit auch die Größe eines Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch beeinflussen kann. Dies kann im Rahmen einer Testamentsgestaltung ein taktisches Mittel sein, um den Pflichtteil einer pflichtteilsberechtigten Person zu reduzieren. Dieser Gestaltungsmöglichkeit hat der BGH in seiner Entscheidung vom 29.6.2022[375] nunmehr für den Fall einen Riegel vorgeschoben, in welchem dem Pflichtteilsberechtigten durch die Rechtswahl zugunsten eines anderen Rechts überhaupt keine Mindestbeteiligung mehr am Nachlass vorsieht. Der BGH sah hierin eine elementare Verletzung der deutschen Rechtsordnung und einen Verstoß gegen den deutschen Ordre Public. Dies mit der Folge, dass dem Pflichtteilsberechtigten die vollständigen Auskunftsansprüche zustehen und der Pflichtteilsanspruch nach Maßgabe des deutschen Rechts (Rdn 123). Im Ergebnis bedeutet dies, dass auch der taktischen Rechtswahl, im Rahmen der Testamentsgestaltung Grenzen gesetzt sind.

[375] BGHZ 234, 166; BGH NJW 2022, 2547; FamRZ 2022, 1489; DNotZ, 2023, 37.

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