Rz. 9

Erklärung

für: geringfügig Beschäftigte

zur Rentenversicherungspflicht / Verzichtsmöglichkeit

 

Nach den bestehenden sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen ist der Arbeitnehmer versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Für eine adäquate soziale Absicherung hat der Arbeitnehmer selbst zu sorgen.

In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht. Der Arbeitgeber zahlt einen pauschalen Arbeitgeberbeitrag in Höhe von derzeit [...]% des Arbeitsentgelts in die Rentenversicherung ein. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, diesen Beitrag auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag (derzeit [...]%) aufzustocken, aktuell also [...]% des periodisch vereinbarten Arbeitslohns einzuzahlen. Die Einzahlung erfolgt durch Einbehalt vom Arbeitsentgelt und Abführung durch den Arbeitgeber.

Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, sich statt der Versicherungspflichtigkeit in der Rentenversicherung für die Versicherungsfreiheit zu entscheiden (sog. Opt-out). Entscheidet der Arbeitnehmer sich für diese Möglichkeit, ist er versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung und muss keinen Aufstockungsbeitrag zur Rentenversicherung zahlen. Ansprüche in der Rentenversicherung werden in diesem Falle nicht erworben.

Solchermaßen belehrt erklärt der Arbeitnehmer:

□ Ich möchte von der Möglichkeit des Opt-out Gebrauch machen und somit keinen Versicherungsbeitrag in die Rentenversicherung einzahlen. Ich entscheide mich daher für die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Mir ist bekannt, dass ich aus dem Minijob in diesem Falle auch keine Ansprüche auf Altersrente erwerbe.

Alternativ:

□ Ich erkläre, dass ich in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein möchte. Ich wünsche daher, auf eigene Kosten die Rentenversicherungsbeiträge auf den vollen Beitragssatz aufzustocken und erkläre mich damit einverstanden, dass der Arbeitgeber den Aufstockungsbeitrag, derzeit [...]% des periodisch vereinbarten Arbeitslohns, vom Arbeitsentgelt einbehält und an den zuständigen Rentenversicherungsträger abführt.
 
Ort, Datum   Unterschrift des Arbeitnehmers

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