Rz. 668

Im Forschungsbereich und an den Universitäten werden Arbeitsplätze häufig mit finanziellen Mitteln Dritter finanziert. Es gibt eine Reihe von Stiftungen, die einzelne Projekte fördern. Werden diese Mittel eingeschränkt oder fallen sie vollständig weg, so führt dies nicht unmittelbar zum Wegfall von Arbeitsplätzen (BAG v. 20.2.1986 – 2 AZR 212/85, BB 1986, 2129 = DB 1986, 2236). Entschließt sich der Arbeitgeber jedoch wegen Wegfalles der Förderungsmittel zur Einstellung des Projektes, kann eine betriebsbedingte Kündigung gerechtfertigt sein, wenn keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit besteht (BAG v. 21.6.1990, RzK Ia-Vc Nr. 37; vgl. auch BAG v. 7.11.1996, NZA 1997, 253).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge