Rz. 930

In § 3 Abs. 3 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik vom 6.4.1979 ist der Kündigungsschutz für Wahlbewerber und Abgeordnete entsprechend § 2 Abs. 3 AbgG geregelt worden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge