Rz. 259
1. | Voraussetzungen
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2. | Rechtsfolgen
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3. | Hinweis Die Kündigung nach § 6 Abs. 7 VOB/B kann im Einzelfall im Interesse des Auftraggebers liegen, weil die Kosten für den Abschluss eines neuen Werkvertrages oft niedriger liegen als die Stillstandskosten und der Schadensersatz nach § 6 Abs. 6 VOB/B. |
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