Rz. 187

Die Abrechnung der Vergütung für die ausgeführten Leistungen erfolgt nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur Abrechnung von Teilleistungen nach Kündigung von Bauverträgen.[160]

[160] Kapellmann/Messerschmidt/Markus, § 6 VOB/B Rn 46; Kapellmann/Messerschmidt/Lederer, § 8 VOB/B Rn 28, 29, 51, 52–55 mit Nachweisen zur Rspr.

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