Rz. 25
Die Kündigung eines Vertrages erfolgt in der Regel zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Eine Kündigung ist auch möglich bei
▪ | Obliegenheitsverletzung (§ 28 VVG) |
▪ | Gefahrerhöhung (§§ 24 ff. VVG) |
▪ | Prämienerhöhung (§ 40 VVG) |
▪ | Prämienverzug (§ 38 VVG) |
▪ | Veräußerung der versicherten Sache (§ 96 VVG). |
▪ | Schadenfall (§ 92 VVG). |
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