Rz. 25

Die Kündigung eines Vertrages erfolgt in der Regel zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Eine Kündigung ist auch möglich bei

Obliegenheitsverletzung (§ 28 VVG)
Gefahrerhöhung (§§ 24 ff. VVG)
Prämienerhöhung (§ 40 VVG)
Prämienverzug (§ 38 VVG)
Veräußerung der versicherten Sache (§ 96 VVG).
Schadenfall (§ 92 VVG).

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