Rz. 249
Die gesamten vorangegangenen Ausführungen dienen dazu, anwaltliche Honoraransprüche zu sichern. Der Abschluss wirksamer Vergütungsvereinbarungen ist damit der erste Schritt.
Rz. 250
Vor Abschluss der Vereinbarung sollte daher nochmals konkret geprüft werden:
▪ | Reine Beratungstätigkeit oder Vertretung? |
▪ | Rechtzeitiger Abschluss der Vereinbarung |
▪ | Kein Abschluss zur "Unzeit" (z.B. kurz vor der Verhandlung) |
▪ | Klare, deutliche und verständliche Formulierungen gewählt? |
▪ | Konkrete Bezeichnung der Vertragspartner |
▪ | Aufnahme des Hinweises zur begrenzten Kostenerstattungspflicht |
▪ | Einhaltung der Textform |
▪ | Korrekte Bezeichnung der Vereinbarung als "Vergütungsvereinbarung" |
▪ | Andere ggf. enthaltene Vereinbarungen deutlich abgesetzt? |
▪ | Aufnahme von Reisekosten/Dokumentenpauschale |
▪ | Aufnahme der gesetzlichen Umsatzsteuer |
▪ | Genaue Bezeichnung des Mandatsauftrags |
▪ | Genaue Bezeichnung der umfassten gebührenrechtlichen Angelegenheiten |
▪ | Außergerichtlich/gerichtlich? |
▪ | Abrechnung orientiert sich an § 10 RVG |
Rz. 251
Darüber hinaus kann eine Sicherung des Honoraranspruchs auch erfolgen durch:
▪ | zeitnahe Abrechnung |
▪ | Verlangen von Vorschüssen |
▪ | Überprüfung (Wiedervorlage), ob Vorschüsse eingegangen sind |
▪ | Aufnahme eines Mithaftenden, soweit möglich. |
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