Rz. 249

Die gesamten vorangegangenen Ausführungen dienen dazu, anwaltliche Honoraransprüche zu sichern. Der Abschluss wirksamer Vergütungsvereinbarungen ist damit der erste Schritt.

 

Rz. 250

Vor Abschluss der Vereinbarung sollte daher nochmals konkret geprüft werden:

 
Reine Beratungstätigkeit oder Vertretung?
Rechtzeitiger Abschluss der Vereinbarung
Kein Abschluss zur "Unzeit" (z.B. kurz vor der Verhandlung)
Klare, deutliche und verständliche Formulierungen gewählt?
Konkrete Bezeichnung der Vertragspartner
Aufnahme des Hinweises zur begrenzten Kostenerstattungspflicht
Einhaltung der Textform
Korrekte Bezeichnung der Vereinbarung als "Vergütungsvereinbarung"
Andere ggf. enthaltene Vereinbarungen deutlich abgesetzt?
Aufnahme von Reisekosten/Dokumentenpauschale
Aufnahme der gesetzlichen Umsatzsteuer
Genaue Bezeichnung des Mandatsauftrags
Genaue Bezeichnung der umfassten gebührenrechtlichen Angelegenheiten
Außergerichtlich/gerichtlich?
Abrechnung orientiert sich an § 10 RVG
 

Rz. 251

Darüber hinaus kann eine Sicherung des Honoraranspruchs auch erfolgen durch:

zeitnahe Abrechnung
Verlangen von Vorschüssen
Überprüfung (Wiedervorlage), ob Vorschüsse eingegangen sind
Aufnahme eines Mithaftenden, soweit möglich.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge