Rz. 14
Die angemessene Vergütung wird in drei Schritten ermittelt:
▪ | Erster Schritt: Für die Ermittlung der Vergütung ist zunächst der Wert des Nachlasses (Bezugswert) zu ermitteln. |
▪ | Zweiter Schritt: Mit Hilfe eines Prozentsatzes ist ein Vergütungsgrundbetrag aus dem ermittelten Nachlasswert zu errechnen. Hier liegt die Funktion der Vergütungstabellen. |
▪ | Dritter Schritt: Der Vergütungsgrundbetrag ist durch "Feinjustierung" an die konkreten Verhältnisse des Einzelfalls anzupassen. |
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