Rz. 8

Mit der Option für die Wertvergütung allein ist das Angemessenheitsproblem noch nicht gelöst. Es stellt sich dann die Frage, welcher Prozentsatz für die Vergütung angemessen ist. Nötig sind Leitlinien für die Berechnung. Die Vergütungstabellen übernehmen diese Funktion. Mit ihrer Hilfe wird ein Vergütungsgrundbetrag ermittelt.

 

Rz. 9

Die Tabellen wurden erstellt, um die "angemessene" Vergütung im Sinne von § 2221 BGB zu ermitteln. Sie fassen die Erfahrungen von Praktikern zusammen und sollen ein Hilfsmittel für die Ermittlung der Angemessenheit im Sinne des Gesetzes darstellen. Sie stellen aber naturgemäß immer eine Setzung dar, über deren Berechtigung man sich streiten kann.

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