Rz. 480

Muster 3.25: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft mit Teilungsanordnung, Ausschluss der Ersatzerbfolge für einen bestimmten Miterben, Ausschluss der Anfechtung

 

Muster 3.25: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft mit Teilungsanordnung, Ausschluss der Ersatzerbfolge für einen bestimmten Miterben, Ausschluss der Anfechtung

I. Persönliche Angaben

Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, geschieden, bin deutscher Staatsangehöriger und wähle für die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen sowie für die Zulässigkeit und materielle Wirksamkeit dieser Verfügung von Todes wegen die Anwendung deutschen Rechts.

Über Auslandsvermögen verfüge ich nicht. Ich bin Alleineigentümer des von mir bewohnten Hausanwesens _________________________ in _________________________. Ich errichte nachfolgendes Testament:

II. Testierfreiheit

Ich erkläre, dass ich nicht durch ein bindend gewordenes gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag an der Errichtung dieses Testaments gehindert bin. Hiermit hebe ich alle bisher von mir errichteten Verfügungen von Todes wegen in vollem Umfang auf. Für meinen letzten Willen soll ausschließlich das nachstehend Verfügte von Bedeutung sein.

III. Erbeinsetzung

Ich setze zu meinen alleinigen Vollerben meine Kinder _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, und _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, zu jeweils gleichen Teilen, d.h. zu je _________________________ Erbquote, ein. Nacherbfolge möchte ich ausdrücklich nicht anordnen.

Zu Ersatzerben für meine Kinder _________________________ und _________________________ bestimme ich jeweils deren Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolgeordnung, wiederum ersatzweise soll – zunächst innerhalb eines Stammes – Anwachsung eintreten.

Für mein Kind _________________________ bestimme ich entgegen jeder anders lautenden gesetzlichen oder richterlichen Vermutungs- oder Auslegungsregel keinen Ersatzerben. Für den Fall, dass mein Kind _________________________, vor oder nach Eintritt des Erbfalls in Wegfall gerät, wächst sein Erbteil den übrigen Kindern _________________________ und _________________________ bzw. deren Stämmen an.

IV. Teilungsanordnung

Für die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ordne ich Folgendes an:

Mein Sohn _________________________ erhält im Wege der Teilungsanordnung und somit in Anrechnung auf seinen Erbteil das Hausanwesen in _________________________, _________________________ Str. _________________________, eingetragen im Grundbuch von _________________________, Flst. Nr. _________________________.

Meine Tochter _________________________ erhält im Wege der Teilungsanordnung und somit in Anrechnung auf ihren Erbteil das Wertpapierdepot _________________________ bei der _________________________ Bank in _________________________ mit dem Bestand am Todestag.

Im Hinblick auf den zugeteilten Grundbesitz ist auf Kosten des Nachlasses ein Verkehrswertgutachten einzuholen, und zwar über den örtlichen Gutachterausschuss. Dieses Gutachten ist verbindlich, wenn es nicht grob unbillig ist.

Eine sich ergebende Wertdifferenz bezüglich der zugeteilten Vermögensgegenstände ist finanziell unter meinen Kindern auszugleichen.

Bei der Berechnung einer sich ergebenden Ausgleichszahlung sind etwaige Grundpfandrechte, soweit sie noch valutiert sind, sowie sonstige, den Grundstückswert mindernde Belastungen in Abzug zu bringen.

Ich gehe davon aus, dass ein eventuell zu leistender finanzieller Ausgleich zunächst dadurch erfolgt, dass derjenige, der den höheren Wert erhalten hat, bei der Verteilung des übrigen Nachlasses entsprechend weniger erhält. Nur dann, wenn kein ausreichender Nachlass vorhanden sein sollte, muss eine entsprechende Zahlung aus dem Eigenvermögen desjenigen Kindes erfolgen, das eine Mehrzuteilung erhalten hat. Diese Zahlungsverpflichtung stellt ein Vermächtnis zugunsten desjenigen Kindes dar, das eine geringere Zuteilung erhalten hat.

Soweit demgemäß eine Zahlung aus dem Privatvermögen eines meiner Kinder zu erbringen ist, lege ich hiermit fest, dass ein etwaiger Auszahlungsanspruch erst binnen eines Jahres nach Vorlage des entsprechenden Verkehrswertgutachtens zur Zahlung fällig ist und Zug um Zug gegen Auflassung zu erfolgen hat.

Bis dahin ist die Ausgleichszahlung unverzinslich. Danach ist die Ausgleichszahlung mit 4 % zu verzinsen.

V. Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

Sollten Zweifel über meine Testierfähigkeit entstehen, so entbinde ich insofern alle Ärzte, die mich behandelt haben und mich in Zukunft noch behandeln werden, von ihrer Schweigepflicht.

VI. Regelungen für den Fall der Anfechtung

Hiermit schließe ic...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge